Kurz gesagt: Das BAFA zahlt 15 Prozent Zuschuss auf die Dachdämmung, gefördert werden bis zu 30.000 Euro pro Wohnung. Seit 21. Juli 2026 gibt es den Bonus für einen Sanierungsfahrplan nur noch auf den Teil über 30.000 Euro. Wer selbst im Haus wohnt, fährt mit der Steuerermäßigung von 20 Prozent nach § 35c Einkommensteuergesetz oft besser. In beiden Fällen muss das Dach danach einen U-Wert von höchstens 0,14 erreichen.
Wie viel Zuschuss gibt es vom BAFA für die Dachdämmung?
Die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG Einzelmaßnahmen) zahlt 15 Prozent der förderfähigen Kosten. Das Haus muss mindestens fünf Jahre alt sein, die Mindestinvestition liegt bei 300 Euro. Gefördert werden pro Jahr Kosten bis 30.000 Euro für die erste Wohnung, für die zweite bis sechste je 15.000 Euro.
Was hat sich beim iSFP-Bonus im Juli 2026 geändert?
Mit der neuen Förderrichtlinie vom 17. August 2026, gültig ab 21. Juli 2026, gibt es die zusätzlichen 5 Prozentpunkte für einen individuellen Sanierungsfahrplan nur noch auf den Teil der Kosten über 30.000 Euro. Eine typische Dachdämmung unter 30.000 Euro bekommt also 15 Prozent, nicht mehr 20 Prozent. Viele Seiten im Netz stehen noch auf dem alten Stand.
Mit Sanierungsfahrplan steigt die Obergrenze auf 60.000 Euro für die erste Wohnung. Der Fahrplan muss schon bei der Antragstellung vorliegen.
Was wird bei der Dachsanierung alles gefördert?
Mehr als nur die Dämmung. Laut Infoblatt des BAFA zählen unter anderem dazu:
- Abbruch und Entsorgung der alten Eindeckung, auch Asbest
- Erneuerung der Dachlattung
- Ersatz oder Erneuerung von Teilen des Dachstuhls
- Neueindeckung des Daches
- Dachrinnen, Fallrohre und Blechnerarbeiten
- Gerüst als Umfeldmaßnahme
Welche Voraussetzungen gelten?
- U-Wert des Schrägdachs nach der Sanierung höchstens 0,14 W/(m²K), bei Gauben 0,20
- Ein Energieeffizienz-Experte muss eingebunden werden
- Antrag vor Beginn der Arbeiten. Dafür brauchen Sie einen Vertrag mit dem Handwerker, der unter der Bedingung der Förderzusage geschlossen ist
- Beratung und Planung dürfen vorher stattfinden
Steuerbonus nach § 35c: Wann lohnt er sich mehr?
Wer im eigenen Haus wohnt, kann statt des Zuschusses 20 Prozent der Kosten von der Einkommensteuer abziehen: je 7 Prozent im Jahr der Fertigstellung und im Folgejahr, 6 Prozent im dritten Jahr, insgesamt höchstens 40.000 Euro. Das Haus muss älter als zehn Jahre sein, die Arbeiten müssen bis Ende 2029 fertig sein. Sie brauchen eine Bescheinigung des Fachbetriebs, und die Rechnung muss per Überweisung bezahlt werden.
Zuschuss und Steuerbonus für dieselbe Maßnahme gehen nicht zusammen. Für verschiedene Maßnahmen schon, zum Beispiel Dach über den Steuerbonus und Heizung über das BAFA.
| Förderfähige Kosten Dach | BAFA ohne Fahrplan | BAFA mit Fahrplan | § 35c (Selbstnutzer) |
|---|---|---|---|
| 20.000 € | 3.000 € | 3.000 € | 4.000 € |
| 30.000 € | 4.500 € | 4.500 € | 6.000 € |
| 40.000 € | 4.500 € | 6.500 € | 8.000 € |
| 60.000 € | 4.500 € | 10.500 € | 12.000 € |
Rechnung nach dem Wortlaut der Förderrichtlinie und des § 35c, Einfamilienhaus mit einer Wohnung. Der Steuerbonus wirkt nur, wenn Sie genug Einkommensteuer zahlen. Bei vermieteten Häusern bleibt nur das BAFA. Lassen Sie sich im Zweifel von Ihrem Steuerberater oder Energieberater beraten.
Gibt es zusätzlich Kredite?
Ja. Wer einen BAFA-Zuschuss hat, kann bei der KfW einen Ergänzungskredit bekommen, bis zu 120.000 Euro pro Wohnung. In Baden-Württemberg bietet die L-Bank das Kombi-Darlehen Wohnen an, ebenfalls zusätzlich zu einer Bundesförderung.
Was wir für Ihre Förderung tun
Wir schreiben Ihnen ein Angebot, das Sie für den Antrag nutzen können, mit Förder-Vorbehalt im Vertrag. Den U-Wert planen wir mit Ihrem Energieberater, und für den Steuerbonus stellen wir die Bescheinigung als Fachbetrieb aus.
