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Aufstockung in Holzrahmenbau mit Kran

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Aufstockung in Baden-Württemberg: Braucht man eine Baugenehmigung?

Ja, eine Aufstockung braucht in Baden-Württemberg immer eine Kenntnisgabe oder Baugenehmigung. Seit der Reform der Landesbauordnung gibt es aber Erleichterungen bei Abstandsflächen und Brandschutz.

Kurz gesagt: Für Wohngebäude der Gebäudeklassen 1 bis 4 gibt es zwei Wege: das Kenntnisgabeverfahren, wenn ein qualifizierter Bebauungsplan gilt und Sie sich daran halten, sonst das vereinfachte Baugenehmigungsverfahren. Aufstockungen um bis zu zwei Geschosse für Wohnraum werden bei den Abstandsflächen nicht mitgerechnet, wenn das Haus mindestens fünf Jahre steht. Die Statik muss ein Tragwerksplaner nachweisen.

Kenntnisgabe oder Baugenehmigung?

Liegt Ihr Haus im Bereich eines qualifizierten Bebauungsplans und widerspricht die Aufstockung ihm nicht, reicht das Kenntnisgabeverfahren. Gebaut werden darf dann zwei Wochen nach Eingang der vollständigen Unterlagen.

Sonst gilt das vereinfachte Baugenehmigungsverfahren. Das Bauamt prüft die Vollständigkeit innerhalb von zehn Arbeitstagen und entscheidet innerhalb eines Monats, nachdem alle Unterlagen und Stellungnahmen da sind. Kommt drei Monate lang keine Entscheidung, gilt die Genehmigung als erteilt.

Was gilt bei den Abstandsflächen?

Nach § 5 Absatz 5 der Landesbauordnung wird die Aufstockung bestehender Gebäude um bis zu zwei Geschosse nicht auf die Wandhöhe angerechnet. Die Bedingungen: Sie schafft Wohnraum, bleibt innerhalb der bestehenden Außenwände und das Haus wurde vor mindestens fünf Jahren genehmigt. Für auskragende Aufstockungen und Gebäude direkt an der Grenze gilt das nicht.

Der Bebauungsplan bleibt die Grenze. Steht dort eine maximale Geschosszahl oder Höhe, gilt die weiter, sonst braucht es eine Befreiung.

Was gilt beim Brandschutz?

Durch eine Aufstockung rutscht ein Haus oft in eine höhere Gebäudeklasse. Die Landesbauordnung erleichtert das seit der Reform: Wird ein Gebäude durch die Aufstockung zu Gebäudeklasse 4, reichen für den Bestand unter Bedingungen die Anforderungen der Gebäudeklasse 3. Bei nur einem neuen Geschoss gilt auch für dieses Geschoss der Feuerwiderstand der Gebäudeklasse 3.

Wird die 13-Meter-Grenze durch eine Aufstockung um bis zu zwei Geschosse überschritten, entfällt bei älteren Gebäuden außerdem die Pflicht zum Aufzug.

Trägt mein Haus eine Aufstockung?

Das klärt ein Tragwerksplaner. Laut einer Studie der TU Darmstadt sind die oberste Geschossdecke, die Tragkonstruktion und die Gründung zu prüfen, und leichte Bauweisen sind dabei im Vorteil. Holzrahmenbau ist deutlich leichter als Mauerwerk, das macht viele Aufstockungen erst möglich.

Was kostet eine Aufstockung in Holzbauweise?

Die einzige uns bekannte Studie mit echten Projektzahlen ist die Deutschlandstudie der TU Darmstadt und des Pestel-Instituts. Für Aufstockungen in Holzbau nennt sie Baukosten von 1.520 bis 1.880 Euro pro Quadratmeter Wohnfläche, dazu Baunebenkosten von 360 bis 430 Euro. Die Zahlen haben den Preisstand 2015 und 2016 und gelten für Mehrfamilienhäuser. Heute liegen die Preise deutlich höher. Einen belastbaren Preis bekommen Sie mit einem Angebot nach Klärung der Statik.

Gibt es Förderung für eine Aufstockung?

Für die energetischen Maßnahmen ja. Laut BAFA sind Dämmung und Fenster bei einer Erweiterung wie einer Dachaufstockung über die Bundesförderung für effiziente Gebäude förderfähig.

Kurze Antworten auf häufige Fragen

Kann man ein Haus einfach aufstocken?

Nicht einfach so. Zuerst klärt ein Tragwerksplaner, ob oberste Geschossdecke, Tragkonstruktion und Gründung die zusätzliche Last tragen. Holzrahmenbau ist deutlich leichter als Mauerwerk und macht viele Aufstockungen erst möglich. Danach braucht es in Baden-Württemberg ein Kenntnisgabeverfahren oder eine Baugenehmigung, und der Bebauungsplan muss passen.

Ist eine Aufstockung genehmigungspflichtig?

In Baden-Württemberg ja. Gilt ein qualifizierter Bebauungsplan und hält sich die Aufstockung daran, reicht das Kenntnisgabeverfahren, gebaut werden darf dann zwei Wochen nach Eingang der vollständigen Unterlagen. Sonst läuft das vereinfachte Baugenehmigungsverfahren. Kommt dort drei Monate lang keine Entscheidung, gilt die Genehmigung als erteilt.

Welche Voraussetzungen braucht man, um ein Haus aufzustocken?

Drei Dinge: eine Statik, die die zusätzliche Last nachweist, einen Bebauungsplan, der Geschosszahl und Höhe zulässt, und das passende Verfahren nach der Landesbauordnung. Bis zu zwei neue Geschosse für Wohnraum zählen nicht zur Wandhöhe der Abstandsflächen, wenn das Haus seit mindestens fünf Jahren genehmigt ist.

Wie hoch sind die Kosten für eine Aufstockung in Holzbauweise?

Die Deutschlandstudie der TU Darmstadt und des Pestel-Instituts nennt für Aufstockungen in Holzbau 1.520 bis 1.880 Euro Baukosten pro Quadratmeter Wohnfläche, dazu 360 bis 430 Euro Baunebenkosten. Die Zahlen haben den Preisstand 2015 und 2016 und gelten für Mehrfamilienhäuser. Heute liegen die Preise deutlich höher.

Wie viel kostet eine Aufstockung eines Hauses?

Das hängt vor allem von Statik, Geschosszahl und Ausbau ab. Ob die oberste Decke verstärkt werden muss, macht einen großen Unterschied. Für Holzbau nennt die TU Darmstadt Baukosten ab 1.520 Euro pro Quadratmeter Wohnfläche, mit Preisstand 2015 und 2016, heute deutlich mehr. Einen belastbaren Preis gibt es nach Klärung der Statik.

Aufstockung bei Holzbau Keller

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