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Neu eingedecktes Steildach mit Ziegeln

Ratgeber

Hagelschaden am Dach: Was tun und wer zahlt?

Ein Hagelschaden am Dach ist über die Wohngebäudeversicherung abgedeckt, eine Elementarversicherung brauchen Sie dafür nicht. Wichtig ist, dass Sie den Schaden sofort melden und weitere Schäden verhindern.

Kurz gesagt: Hagel und Sturm ab Windstärke 8 sind in der Wohngebäudeversicherung in der Regel versichert. Sie müssen den Schaden unverzüglich melden und den Schaden möglichst klein halten. Die Kosten für eine Notabdichtung erstattet die Versicherung, auf Verlangen sogar vorab. Die Region um Stuttgart gehört laut Karlsruher Institut für Technologie zu den Gebieten mit den meisten Hagelgewittern in Baden-Württemberg.

Zahlt die Wohngebäudeversicherung den Hagelschaden?

In der Regel ja. In den Musterbedingungen der Versicherer (GDV, VGB 2022) sind Sturm und Hagel eine eigene Gefahrengruppe. Hagel ist dort jeder feste Niederschlag in Form von Eiskörnern, eine Mindestgröße gibt es nicht. Versichert sind auch Folgeschäden, etwa wenn Wasser durch kaputte Ziegel ins Haus läuft.

Eine Elementarversicherung brauchen Sie für Hagel und Sturm nicht. Schneedruck auf das Dach gehört dagegen zu den Elementargefahren. Die Musterbedingungen sind unverbindlich, prüfen Sie im Zweifel Ihren Vertrag.

Ab welcher Windstärke zahlt die Versicherung bei Sturm?

Nach den Musterbedingungen ab Windstärke 8, das sind mindestens 62 Kilometer pro Stunde. Lässt sich die Windstärke nicht feststellen, reicht es, wenn in der Umgebung auch andere intakte Gebäude beschädigt wurden. Manche Tarife leisten schon ab Windstärke 7.

Was muss ich nach dem Unwetter tun?

  • Schaden unverzüglich der Versicherung melden (§ 30 Versicherungsvertragsgesetz)
  • Weitere Schäden verhindern, zum Beispiel mit einer Plane oder Notabdichtung (§ 82)
  • Schaden fotografieren, vom Boden, vom Fenster und von innen
  • Nicht selbst aufs Dach steigen
  • Fachbetrieb um ein schriftliches Angebot bitten

Wer bezahlt die Notabdichtung?

Die Versicherung. Nach § 83 Versicherungsvertragsgesetz muss sie Aufwendungen erstatten, die Sie zur Schadenminderung für geboten halten durften, auch wenn sie erfolglos bleiben. Auf Verlangen muss sie den Betrag sogar vorschießen. Das gilt für Plane und Notabdichtung, nicht für eine voreilige Komplettsanierung.

Wie lange habe ich Zeit?

Melden müssen Sie sofort. Ihr Anspruch verjährt nach drei Jahren, gerechnet ab Ende des Jahres, in dem der Schaden entstanden ist. Solange die Versicherung über einen gemeldeten Schaden noch nicht entschieden hat, ist die Verjährung gehemmt.

Den Neuwert bekommen Sie nach den Musterbedingungen nur, wenn die Reparatur innerhalb von drei Jahren sichergestellt ist. Nach einem Monat ab Meldung können Sie eine Abschlagszahlung verlangen.

Wie oft hagelt es in der Region Ludwigsburg?

Das Karlsruher Institut für Technologie hat Radardaten von 1997 bis 2008 ausgewertet. Ergebnis: eine deutliche Häufung von Hagelgewittern am Nordwestrand der Schwäbischen Alb bis in die Region um Stuttgart. Laut Versicherungsverband GDV verursachten Sturm und Hagel in Baden-Württemberg 2025 Schäden von rund 200 Millionen Euro an Gebäuden, im Schnitt rund 3.300 Euro pro Fall.

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Oft machen wir das Angebot für die Versicherung direkt aus dem Büro. Wenn Wasser eindringt, sichern wir das Dach zuerst.

Hagelschaden am Dach

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